Hierfür ist die Voraussetzung der Besitz des Flurförderzeugscheins (Staplerschein).
Theoretische und praktische Ausbildung
- anschließende Prüfung und
- Eintrag im vorhandenen Flurförderfahrzeugschein
Schulung für Anfänger: Dauer 5-7 Tage
Schulung für Fortgeschrittene: an 2 Tagen
Ausbildung gemäß
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
- DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"
- DGUV Grundsatz 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand"
- DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
Für alle Ausbildungen bieten wir die vorgeschriebene jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention“, sowie DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ an.