Theoretische und praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung und Erwerb des Fahrausweises für Erdbaumaschinen.
Schulung für Anfänger: Dauer 7 Tage
Schulung für Fortgeschrittene: an 2 Tagen
Jährliche Unterweisung
Ausbildung gemäß
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“
- DGUV Regel 101-604 „Branche Tiefbau“
- DGUV Grundsatz 301-005 „Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radlader“
Wir bieten zu unseren Schulungen die vorgeschriebene jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 38 und DGUV Regel 301-005 an.