Theoretische Ausbildung mit anschließender Prüfung und nachfolgenden praktischen Übungen zur Festigung und Umsetzung der erlernten Kenntnisse.
Erwerb des Fachausweises für Anschläger von Lasten im Hebezeugbetrieb
Ausbildung gemäß
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Regel 100-500, Kap. 2.8 „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“
Wir bieten zu allen Schulungen die vorgeschriebene jährliche Unterweisung nach DGUV Verordnung 1 und DGUV Regel 100-500 an.