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Arbeits- und Hebebühnen

Manchmal muss der Mensch und sein Arbeitsmaterial in die Höhe. Gerüste zu stellen ist in der Praxis zeitaufwendig, kostenintensiv und nicht immer umsetzbar.

Arbeitsbühnen sind flexibel, mobil und bis in große Höhen einsetzbar.

Arbeits- und Hebebühnen werden in 5 Kategorien untergliedert:

Kategorie I:    Anhängerarbeitsbühnen (AB)      
Kategorie II:   LKW-Arbeitsbühnen (LK)
Kategorie III:  Gelenk-Teleskop-Arbeitsbühnen (GTB)
Kategorie III:  Teleskoparbeitsbühnen (TB)
Kategorie IV:  Scheren-Arbeitsbühnen (SB)
Kategorie V:   Spezialarbeitsbühnen (SP)

Wer damit arbeiten will, braucht eine solide Schulung im Umgang mit diesen Geräten.

Diese Ausbildung übernehmen wir gerne.

Ausbildung und Prüfung

Theoretischer und praktischer Teil mit anschließender Prüfung und dem Erwerb des Bedienerausweises für Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen.

Die Schulung dauert 1 Tag (Theorie und Kategorie III und IV)

Ausbildung gemäß

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Regel 100-500, Kap. 2.10 „Betreiben von Hebebühnen“
  • DGUV Grundsatz 308- 008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“
  • DGUV Information 208-019 „Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“

Wir bieten auch die erforderliche jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 208-019 und DGUV Regel 100-500 an.